Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.05.2000

Geschäftszahl

2000/16/0238

Rechtssatz

Wird dem Bf von der belBeh die Rechtsposition eingeräumt, eine Berichtigungserklärung nach Paragraph 193, Absatz 3, Wr LAO abgeben zu können, und gibt der Bf eine solche Berichtigungserklärung ab, dann erachtet der VwGH in der im August 1999 eingelangten Beschwerde die Voraussetzungen einer vom Bf vor dem 9.3.2000 eingelegten Klage iSd Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 9.3.2000, Rechtssache C-437/97, als gegeben.

Beachte

Vorabentscheidungsverfahren:

* Ausgesetztes Verfahren:

99/16/0284 B 25. November 1999

* EuGH-Entscheidung:

EuGH 61997CJ0437 9. März 2000