Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.08.2000

Geschäftszahl

2000/13/0101

Rechtssatz

Wenn nach den Ausführungen im Abgabenbescheid Entscheidungswesentlichkeit vor allem den nicht nachgewiesenen Leistungsbeziehungen der Abgabepflichtigen mit einer anderen GmbH zukam, dann kann die bloße "Existenz" dieser GmbH an sich noch nicht als hinreichender Hinweis auf die von der Abgabenbehörde verneinten Leistungsbeziehungen zur Abgabepflichtigen gewertet werden (Hinweis E 19.7.2000, 97/13/0241, 0242).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2000:2000130101.X01