Verwaltungsgerichtshof
02.08.2000
2000/13/0101
Wenn nach den Ausführungen im Abgabenbescheid Entscheidungswesentlichkeit vor allem den nicht nachgewiesenen Leistungsbeziehungen der Abgabepflichtigen mit einer anderen GmbH zukam, dann kann die bloße "Existenz" dieser GmbH an sich noch nicht als hinreichender Hinweis auf die von der Abgabenbehörde verneinten Leistungsbeziehungen zur Abgabepflichtigen gewertet werden (Hinweis E 19.7.2000, 97/13/0241, 0242).
ECLI:AT:VWGH:2000:2000130101.X01