Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.2005

Geschäftszahl

2000/12/0294

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/12/0047 E 16. März 2005 RS 3

Stammrechtssatz

Die maßgeblichen materiell-rechtlichen Bestimmungen sind bei der Arbeitsplatzbewertung zeitraumbezogen anzuwenden. In Ansehung des Verfahrensrechtes (diesem war insbesondere der zweite Satz des Paragraph 137, Absatz eins, BDG 1979 in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 127 aus 1999,, sowie jener Teil des ersten Satzes, auf den der zweite Satz Bezug nimmt, zuzurechnen) gilt, dass nach der im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides in Geltung stehenden Rechtslage vorzugehen ist vergleiche das hg. Erkenntnis vom 14. Mai 2004, Zl. 2003/12/0219).