Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.11.2000

Geschäftszahl

2000/11/0183

Rechtssatz

Der Nationalrat hat anlässlich der Genehmigung des Europäischen Übereinkommens über Staatsangehörigkeit, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 39 aus 2000,, gemäß Artikel 50, Absatz 2, B-VG beschlossen, dass dieser Staatsvertrag in Österreich durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist; er ist somit einer unmittelbaren Anwendung durch österreichische Behörden nicht zugänglich. Das Europäische Übereinkommen über Staatsangehörigkeit ist demnach vom Verwaltungsgerichtshof für die Überprüfung des angefochtenen Bescheides nicht heranzuziehen.