Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.2002

Geschäftszahl

2000/10/0202

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/10/0085 E 6. Juli 1999 RS 3

Stammrechtssatz

Die fachliche Beurteilung eines Vorhabens auf seine Eignung, das Landschaftsbild maßgebend zu verändern, ist Gegenstand des Beweises durch Sachverständige, die darüber auf Grund ihres Fachwissens ein Gutachten abzugeben haben (Hinweis E 29.6.1998, 96/10/0245).