Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.08.2002

Geschäftszahl

2000/10/0135

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass der Umstand, dass der Mast einer Sendeanlage in der Landschaft wahrzunehmen wäre und die Kirchtürme des Ortes an Höhe überragen würde, nicht notwendiger Weise eine nachteilige Veränderung der das Bild der Landschaft prägenden Ortssilhouette bedeutet.