Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.2000

Geschäftszahl

2000/10/0119

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/10/0343 E 29. Mai 2000 RS 2

Stammrechtssatz

Die Behörde hat in einem Verfahren über eine Bewilligung nach Paragraph 27, Absatz 2, Tir NatSchG 1997 in einem ersten Schritt zu prüfen, welches Gewicht der Beeinträchtigung der Interessen des Naturschutzes nach Paragraph eins, Absatz eins, Tir NatSchG 1997 (Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Natur, Erholungswert, Artenreichtum der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und deren natürlicher Lebensräume, möglichst unbeeinträchtigter und leistungsfähiger Naturhaushalt) durch das Vorhaben zukommt. Dem hat sie die langfristigen öffentlichen Interessen, denen die Verwirklichung des Vorhabens dienen soll, gegenüberzustellen.