Verwaltungsgerichtshof
27.02.2003
2000/09/0188
Die gesetzliche Vermutung einer Beschäftigung im Grunde des Paragraph 2, Absatz 4, zweiter Satz AuslBG besteht ungeachtet des Ausmaßes der Beteiligung oder des tatsächlichen Einflusses auf die Geschäftsführung durch den arbeitenden Gesellschafter allein mangels Erlassung eines Feststellungsbescheides.