Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.04.2002

Geschäftszahl

2000/09/0184

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass im vorliegenden Fall die Frage entscheidungswesentlich ist, ob die - nach den von den Gutachtern angenommenen und im Zeitpunkt des Treppensturzes offenbar schon vorhanden gewesenen - Vorschädigungen zumindest mit Wahrscheinlichkeit im Sinne einer Prädisposition für den sodann aufgetretenen Bandscheibenvorfall verschlimmert worden sind oder nicht. Auch wäre in diesem Zusammenhang die Frage zu prüfen gewesen, ob diese Vorschädigungen der Dienstbehörde bekannt gewesen sind oder hätten sein müssen (Hinweis E 1. 07. 1993, 93/09/0088).