Verwaltungsgerichtshof
18.04.2002
2000/09/0184
Ausführungen dazu, dass im vorliegenden Fall die Frage entscheidungswesentlich ist, ob die - nach den von den Gutachtern angenommenen und im Zeitpunkt des Treppensturzes offenbar schon vorhanden gewesenen - Vorschädigungen zumindest mit Wahrscheinlichkeit im Sinne einer Prädisposition für den sodann aufgetretenen Bandscheibenvorfall verschlimmert worden sind oder nicht. Auch wäre in diesem Zusammenhang die Frage zu prüfen gewesen, ob diese Vorschädigungen der Dienstbehörde bekannt gewesen sind oder hätten sein müssen (Hinweis E 1. 07. 1993, 93/09/0088).