Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.10.2003

Geschäftszahl

2000/09/0170

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass sich der Beschwerdeführer nicht auf ein wirksames Kontrollsystem, das die Einhaltung der erteilten Anordnungen betreffend die Beachtung der Rechtsvorschriften über die Beschäftigung von Ausländern gewährleisten soll, berufen hat; er hat nicht (generell - abstrakt) dargestellt, wie sein Kontrollsystem konkret funktionieren soll vergleiche hiezu etwa die hg. E vom 8. Juli 1991, 91/19/0086, und vom 28. Oktober 1991, 91/19/0225).