Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.10.2003

Geschäftszahl

2000/09/0128

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/09/0046 E 6. Juni 1991 RS 4

Stammrechtssatz

Die rechtliche Beurteilung des ursächlichen Zusammenhanges zwischen einem schädigenden Ereignis oder den der Dienstleistung eigentümlichen Verhältnissen und einer Gesundheitsschädigung iSd Paragraph 2, Absatz eins, erster Satz HVG setzt voraus, daß der Kausalzusammenhang im medizinisch-naturwissenschaftlichen Sinn in dem durch Paragraph 86, HVG geregelten Verfahren geklärt wird und allenfalls strittige Tatsachen im Zusammenhang mit der Wehrdienstleistung bzw dem schädigenden Ereignis und der Krankheitsvorgeschichte von der Behörde ermittelt und festgestellt werden (Hinweis E 30.4.1986, 84/09/0057).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2011/09/0175 E 31. Mai 2012