Verwaltungsgerichtshof
02.10.2003
2000/09/0128
GRS wie 90/09/0046 E 6. Juni 1991 RS 1
Für die Auslegung des Begriffes "wahrscheinlich" ist der allgemeine Sprachgebrauch maßgebend. Wahrscheinlichkeit ist gegeben, wenn nach der geltenden ärztlichen-wissenschaftlichen Lehrmeinung erheblich mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang spricht (Hinweis E 18.1.1990, 89/09/0060).
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2011/09/0175 E 31. Mai 2012