Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.2001

Geschäftszahl

2000/09/0080

Rechtssatz

Durch die (rechtswirksame) Bestellung einer Person zum verantwortlichen Beauftragten der Organe einer Arbeitsgemeinschaft, der im Übrigen auch ein völlig anderer Risikobereich zuzuordnen ist, konnten die vertretungsbefugten Organe einer Mitgliedsgesellschaft nicht von ihrer verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit betreffend die Mitgliedsgesellschaft entbunden werden.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

2000/09/0081