Verwaltungsgerichtshof
18.12.2001
2000/09/0080
Durch die (rechtswirksame) Bestellung einer Person zum verantwortlichen Beauftragten der Organe einer Arbeitsgemeinschaft, der im Übrigen auch ein völlig anderer Risikobereich zuzuordnen ist, konnten die vertretungsbefugten Organe einer Mitgliedsgesellschaft nicht von ihrer verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit betreffend die Mitgliedsgesellschaft entbunden werden.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
2000/09/0081