Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.10.2001

Geschäftszahl

2000/09/0012

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/09/0186 E 21. Jänner 1998 RS 8

Stammrechtssatz

Jene Fälle, in denen einem mit finanzieller Gebarung betrauten Beamten eine Veruntreuung von Geldern in nicht geringer Höhe zur Last gelegt wird, sind besonders geeignet, das Ansehen der Behörde zu gefährden und gefährden es auch tatsächlich.