Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.08.2003

Geschäftszahl

2000/08/0203

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/07/0305 E 18. Februar 1986 RS 3

Stammrechtssatz

Ein allfälliger Mangel des Parteigehörs ist durch die mit der Berufung gegebenen Möglichkeiten der Stellungnahme in jedem Falle als saniert anzusehen (Hinweis E 16.11.1965, 56/65).