Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.03.2004

Geschäftszahl

2000/07/0271

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/04/0073 E 15. Oktober 2003 RS 2

Stammrechtssatz

Immissionen als Folge des Fahrens (selbst mit Betriebsfahrzeugen) auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr, die keinen Teil der Betriebsanlage bilden, können nicht der Betriebsanlage zugerechnet werden (Hinweis auf die bei Grabler/Stolzlechner/Wendl, Gewerbeordnung2 (2003), 519 f, dargestellte hg. Judikatur).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2000/07/0272