Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.05.2004

Geschäftszahl

2000/07/0264

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/07/0170 E 20. Oktober 2000 RS 1

Stammrechtssatz

Zweck der auf Paragraph 32, WRG gestützten wasserrechtlichen Bewilligung einer Kanalisationsanlage (Abwasserbeseitigungsanlage) ist die Reinhaltung und der Schutz der Gewässer, welche durch die Einbringung der gesammelten und gereinigten Wässer bewirkt wird.