Verwaltungsgerichtshof
27.05.2004
2000/07/0264
GRS wie 99/07/0170 E 20. Oktober 2000 RS 1
Zweck der auf Paragraph 32, WRG gestützten wasserrechtlichen Bewilligung einer Kanalisationsanlage (Abwasserbeseitigungsanlage) ist die Reinhaltung und der Schutz der Gewässer, welche durch die Einbringung der gesammelten und gereinigten Wässer bewirkt wird.