Verwaltungsgerichtshof
25.07.2002
2000/07/0255
Ausführungen zum Vorliegen eines Begründungsmangels in einem Verfahren betreffend eine Bewilligung gemäß Paragraph 29, AWG 1990, wobei das Genemigungsverfahren vor dem in Paragraph 46, Absatz 8, UVPG 1993 in der Fassung 2000/I/089 genannten Zeitpunkt eingeleitet wurde, weil die belBeh sich mit der Frage, ob allenfalls eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG 1993 in der Fassung 2000/I/089 bestanden hätte, im angefochtenen Bescheid nicht auseinander gesetzt hat.