Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.2001

Geschäftszahl

2000/07/0254

Rechtssatz

Die Androhung der Ersatzvornahme ist eine unbedingte Voraussetzung für die gesetzmäßige Anwendung dieser Zwangsmaßnahme (Hinweis: E 9. Mai 1979, 3491/78, VwSlg 9836A/1979).