Verwaltungsgerichtshof
22.02.2001
2000/07/0254
Die Androhung der Ersatzvornahme ist eine unbedingte Voraussetzung für die gesetzmäßige Anwendung dieser Zwangsmaßnahme (Hinweis: E 9. Mai 1979, 3491/78, VwSlg 9836A/1979).