Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.05.2004

Geschäftszahl

2000/07/0249

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/07/0187 E 18. März 1994 RS 7

(Hier: Auftrag nach Paragraph 21 a, WRG 1959)

Stammrechtssatz

Weder das AVG noch das WRG sehen vor, daß einem wasserpolizeilichen Auftrag zwingend ein Ortsaugenschein unter Zuziehung der Parteien vorauszugehen hat.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

2001/07/0006