Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.05.2004

Geschäftszahl

2000/07/0249

Rechtssatz

Paragraph 21 a, Absatz 3, Litera d, WRG 1959 sieht für Wasserkraftanlagen eine besondere, zu den Bestimmungen der Litera a bis c noch hinzu tretende Form der Verhältnismäßigkeitsprüfung in Form einer Interessenabwägung vor und stellt dabei auf die "ökologische Funktionsfähigkeit" des Gewässers ab.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

2001/07/0006