Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.2001

Geschäftszahl

2000/07/0248

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/07/0116 E 22. September 1992 VwSlg 13703 A/1992 RS 1 (Dies gilt auch für Paragraph 34, Absatz eins, WRG)

Stammrechtssatz

Dem Paragraph 34, Absatz eins, WRG in der Fassung 1990/252 ist - was durch den letzten Satz unterstrichen wird - der Grundsatz der Eingriffsminimierung immanent: Anordnungen iS dieser Gesetzesstelle sollen nur in dem Ausmaß getroffen werden, in dem sie im öffentlichen Interesse an einer einwandfreien Wasserversorgung erforderlich sind.