Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.2001

Geschäftszahl

2000/07/0248

Rechtssatz

Die Schutzgebietsfestsetzung und die wasserrechtliche Bewilligung sind zwei voneinander unabhängige Bescheide. Daher ist der Ausspruch über die Erhöhung des Maßes der Wasserbenutzung von jenem über die Festsetzung des Schutzgebietes trennbar.