Verwaltungsgerichtshof
28.06.2001
2000/07/0248
Die Schutzgebietsfestsetzung und die wasserrechtliche Bewilligung sind zwei voneinander unabhängige Bescheide. Daher ist der Ausspruch über die Erhöhung des Maßes der Wasserbenutzung von jenem über die Festsetzung des Schutzgebietes trennbar.