Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.2002

Geschäftszahl

2000/07/0235

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2748/77 E 26. April 1978 RS 2

Stammrechtssatz

Die Prüfung der Zulässigkeit einer Durchbrechung der Rechtskraft auf Grund geänderten Sachverhaltes darf ausschließlich an Hand jener Gründe erfolgen, die von der Partei in erster Instanz zur Begründung ihres Begehrens auf neuerliche Entscheidung geltend gemacht werden. (Hinweis auf E vom 6. Oktober 1961, 1649/59, VwSlg 5642 A/1961)