Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.10.2001

Geschäftszahl

2000/07/0229

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/07/0064 E 17. Mai 2001 RS 9

Stammrechtssatz

Weder den Artikeln 7 und 9 noch sonstigen Bestimmungen der Abfallrichtlinie ist zu entnehmen, dass Genehmigungen für Deponien und sonstige Beseitigungsanlagen ausnahmslos nur für solche Standorte erteilt werden dürfen, die als geeignete Flächen im Abfallbewirtschaftungsplan ausgewiesen sind.