Verwaltungsgerichtshof
18.01.2001
2000/07/0090
Nicht jede auch nur denkbare Möglichkeit einer Beeinträchtigung wasserrechtlich geschützter Rechte führt dazu, dass das zur Bewilligung beantragte Vorhaben nicht bewilligt werden kann, sondern erst ein entsprechend hohes Kalkül der Eintrittswahrscheinlichkeit einer tatsächlich zu gewärtigenden Rechtsverletzung (Hinweis E 21. November 1996, 94/07/0041, VwSlg 14564 A/1996).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
2000/07/0212