Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.03.2002

Geschäftszahl

2000/07/0056

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/07/0004 E 23. April 1998 RS 1

Stammrechtssatz

Nicht nur eine schon von vornherein als nicht bewilligungsfähig anzusehende Maßnahme rechtfertigt einen wasserpolizeilichen Auftrag iSd Paragraph 138, Absatz eins, Litera a, WRG über Verlangen des Betroffenen, vielmehr genügt insoweit eine eigenmächtig vorgenommene Neuerung (Hinweis E 13.11.1997, 97/07/0035).