Verwaltungsgerichtshof
21.03.2002
2000/07/0056
GRS wie 98/07/0004 E 23. April 1998 RS 1
Nicht nur eine schon von vornherein als nicht bewilligungsfähig anzusehende Maßnahme rechtfertigt einen wasserpolizeilichen Auftrag iSd Paragraph 138, Absatz eins, Litera a, WRG über Verlangen des Betroffenen, vielmehr genügt insoweit eine eigenmächtig vorgenommene Neuerung (Hinweis E 13.11.1997, 97/07/0035).