Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.08.2000

Geschäftszahl

2000/07/0048

Rechtssatz

Das bloße Ansuchen um nachträgliche Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung kann nicht als Aufrechterhalten eines konsenslos geschaffenen Zustandes angesehen werden.