Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.07.2003

Geschäftszahl

2000/07/0017

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/07/0159 E 24. Oktober 1995 RS 1

Stammrechtssatz

Nach stRsp des VwGH liegt eine rechtskräftige Entscheidung der Angelegenheit iSd Paragraph 107, Absatz 2, WRG vor, wenn Unanfechtbarkeit des Bescheides im Hinblick auf alle tatsächlich am Verfahren beteiligten Parteien, also auf alle anderen Parteien als die übergangene, eingetreten ist (Hinweis E 3.11.1981, 81/07/0108).