Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.04.2003

Geschäftszahl

2000/07/0011

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/07/0079 E 21. Juni 1994 RS 1

(hier ohne den letzten Satz)

Stammrechtssatz

Paragraph 121, Absatz eins, zweiter Satz WRG 1959 ermöglicht es, rechtskräftige Entscheidungen (in bestimmtem Rahmen) abzuändern. Einer neuen Entscheidung steht insoweit die Rechtskraft des Bewilligungsbescheides nicht entgegen.