Verwaltungsgerichtshof
24.04.2003
2000/07/0011
GRS wie 93/07/0079 E 21. Juni 1994 RS 1
(hier ohne den letzten Satz)
Paragraph 121, Absatz eins, zweiter Satz WRG 1959 ermöglicht es, rechtskräftige Entscheidungen (in bestimmtem Rahmen) abzuändern. Einer neuen Entscheidung steht insoweit die Rechtskraft des Bewilligungsbescheides nicht entgegen.