Verwaltungsgerichtshof
26.09.2002
2000/06/0098
Ausführungen dazu, dass die Einhaltung der Raumordnungsvorschriften, insbesondere der Freilandwidmung zur Hintanhaltung der Zersiedelung der Landschaft einem gewichtigen öffentlichen Interesse entspricht. Hier daher zu Recht Nichtigerklärung eines Baubewilligungsbescheides vergleiche das zu einer ähnlichen Sach- und Rechtslage ergangene Erkenntnis vom 23. Jänner 1992, Zl. 91/06/0130, m.w.N.).