Verwaltungsgerichtshof
31.01.2002
2000/06/0096
Bei einer Liegenschaft, die gemäß einem rechtskräftigen Flächenwidmungsplan als "Reines Wohngebiet" ausgewiesen ist, sind Immissionen hinzunehmen, wenn sie eine typische Folge der flächenwidmungsgemäßen Bebauung dieser Grundstücke mit Wohnhäusern sind. Hier: Besondere Umstände, die eine andere Beurteilung erforderten, liegen nicht vor und wurden auch nicht vorgetragen vergleiche u.a. das Erkenntnis vom 11. September 1997, 96/06/0226).