Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.01.2002

Geschäftszahl

2000/06/0096

Rechtssatz

Mangels Aufzählung im Katalog des Paragraph 26, Absatz eins, Stmk BauG 1995 kommt dem Nachbarn weder hinsichtlich der befürchteten mangelhaften Bodenbeschaffenheit ("Überschwemmungsgefährdung"), noch hinsichtlich einer unterlassenen Absteckung des geplanten Projektes ein Mitspracherecht zu, auch nicht hinsichtlich der Frage, ob die Ausgestaltung des Projektes mit dem Ortsbild in Widerspruch steht.