Verwaltungsgerichtshof
04.04.2002
2000/06/0090
GRS wie 92/05/0053 E 10. November 1992 RS 1
(hier: zum Stmk BauG 1995)
Ein Baubewilligungsverfahren stellt ein Projektgenehmigungsverfahren dar, sodaß Gegenstand des Verfahrens das in den Einreichplänen (und sonstigen Unterlagen) dargestellte Projekt ist, nicht aber ein von diesem Projekt abweichender tatsächlicher Baubestand
(Hinweis E 31.3.1978, 697/77, 719/77, VwSlg 9513 A/1978).