Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.04.2002

Geschäftszahl

2000/06/0090

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/05/0053 E 10. November 1992 RS 1

(hier: zum Stmk BauG 1995)

Stammrechtssatz

Ein Baubewilligungsverfahren stellt ein Projektgenehmigungsverfahren dar, sodaß Gegenstand des Verfahrens das in den Einreichplänen (und sonstigen Unterlagen) dargestellte Projekt ist, nicht aber ein von diesem Projekt abweichender tatsächlicher Baubestand

(Hinweis E 31.3.1978, 697/77, 719/77, VwSlg 9513 A/1978).