Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.2001

Geschäftszahl

2000/06/0066

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/06/0057 E 19. September 1991 RS 6

(hier betreffend Paragraph eins, Slbg LandbauO 1952 und Paragraph 2, Absatz eins, Slbg BauPolG 1997)

Stammrechtssatz

Ein Zeitraum von ungefähr dreißig bis vierzig Jahren ist zu kurz, um die auf eine bloße Vermutung zu stützende Annahme zu rechtfertigen, die Baulichkeiten sind, trotz Fehlens einer schriftlichen Baubewilligung, baubehördlich bewilligt worden. Dies muß vor allem dann gelten, wenn es sich um ein Gebiet handelt, von dem amtsbekannt ist, daß für Bauführungen aus dieser Zeit entsprechende Unterlagen bei der Behörde aufliegen (Hinweis E 9.12.1963, 1200/62).