Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.2001

Geschäftszahl

2000/06/0039

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/07/0062 E 24. Oktober 1995 RS 3

Stammrechtssatz

Einwendungen haben sich bei sonstiger Präklusion auf eine Verletzung jenes Rechtes zu beziehen, aus welchem die Parteistellung abgeleitet wird.