Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.2001

Geschäftszahl

2000/06/0008

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/06/0015 E 22. April 1999 RS 1

Stammrechtssatz

Schützenswerte Einrichtungen iSd Paragraph 30, Absatz eins, Litera d, Vlbg BauG 1972 sind Schulen, Kirchen, Krankenanstalten und Kindergärten, ein Wohngebäude kann nicht als eine solche schützenswerte Einrichtung angesehen werden (Hinweis E 6.7.1981, 1819/79, VwSlg 10514 A/1989). Auch ein Gasthof ist keine solche Einrichtung (Hinweis E 15.5.1986, 86/06/0076).