Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.2001

Geschäftszahl

2000/06/0008

Rechtssatz

Hinsichtlich der Einhaltung der Vorschrift des Paragraph 6, Absatz 10, Vlbg BauG 1972 über die Abstandsflächen besteht ein subjektivöffentliches Nachbarrecht und damit implizit und insoweit auch ein Recht auf Einhaltung des Flächenwidmungsplanes (Hinweis E 16.9.1982, 82/06/0062, 0063, VwSlg 10815 A/1982).