Verwaltungsgerichtshof
29.03.2001
2000/06/0008
Aus der Bestimmung des Paragraph 4, Absatz 2, Vlbg BauG 1972 ergibt sich kein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht in Bezug auf die Frage der Tauglichkeit der Zufahrtsstraßen für den für das Bauvorhaben allenfalls erforderlichen Lastkraftwagenverkehr.