Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.2001

Geschäftszahl

2000/06/0008

Rechtssatz

Aus der Bestimmung des Paragraph 4, Absatz 2, Vlbg BauG 1972 ergibt sich kein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht in Bezug auf die Frage der Tauglichkeit der Zufahrtsstraßen für den für das Bauvorhaben allenfalls erforderlichen Lastkraftwagenverkehr.