Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.2001

Geschäftszahl

2000/05/0252

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/05/0072 E 25. September 1990 RS 1

Stammrechtssatz

Auch die Partei trifft eine Mitwirkungspflicht bei der Prüfung, ob für ein bestimmtes Objekt eine Baubewilligung erteilt wurde. Gerade bei der Feststellung des konsensgemäßen Zustandes kommt dieser besondere Bedeutung zu, weil es in der Regel der Eigentümer eines Bauwerkes ist, der zielführende Hinweise über das Vorliegen einer Baubewilligung geben kann.