Verwaltungsgerichtshof
30.07.2002
2000/05/0193
Es kann nicht angenommen werden, dass durch einen späteren Baubewilligungsbescheid dem früheren Baubewilligungsbescheid (materiell) derogiert wird, wenn es an dem für die Annahme der Derogation erforderlichen Widerspruch zwischen den normativen Akten fehlt (Hinweis E 24.3.1992, 88/05/0061).