Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.07.2002

Geschäftszahl

2000/05/0193

Rechtssatz

Es kann nicht angenommen werden, dass durch einen späteren Baubewilligungsbescheid dem früheren Baubewilligungsbescheid (materiell) derogiert wird, wenn es an dem für die Annahme der Derogation erforderlichen Widerspruch zwischen den normativen Akten fehlt (Hinweis E 24.3.1992, 88/05/0061).