Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.11.2000

Geschäftszahl

2000/05/0185

Rechtssatz

Ein von Immissionen unabhängiges Mitspracherecht des Nachbarn in Bezug auf die Errichtung von Stellplätzen ist aus Paragraph 134 a, Absatz eins, Litera e, Wr BauO nicht ableitbar.