Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.2000

Geschäftszahl

2000/05/0179

Rechtssatz

Paragraph 19, Absatz 3, StarkstromwegeG bietet keine Grundlage für eine Enteignung eines gesamten Betriebes oder die Verlegung eines gesamten Betriebes, sondern nur für die Enteignung eines gesamten Grundstückes, wenn durch die Enteignung von Grundstücksteilen dieses Grundstück für den Eigentümer die zweckmäßige Benutzbarkeit verliert.