Verwaltungsgerichtshof
19.09.2000
2000/05/0179
Paragraph 19, Absatz 3, StarkstromwegeG bietet keine Grundlage für eine Enteignung eines gesamten Betriebes oder die Verlegung eines gesamten Betriebes, sondern nur für die Enteignung eines gesamten Grundstückes, wenn durch die Enteignung von Grundstücksteilen dieses Grundstück für den Eigentümer die zweckmäßige Benutzbarkeit verliert.