Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.2002

Geschäftszahl

2000/05/0051

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/05/0155 E 19. Jänner 1999 RS 1

Stammrechtssatz

Der Straßenbaubescheid setzt die Bedingungen fest, welche bei der Ausführung der beabsichtigten Straßenbauten vom Standpunkt des öffentlichen Interesses und der mit diesem nicht in Widerspruch stehenden Interessen der Beteiligten zu erfüllen sind; ein nach dem OÖ LStG 1991 abgeschlossenes Straßenbaubewilligungsverfahren entfaltet daher für das Enteignungsverfahren Bindungswirkung (Hinweis E 21.5.1996, 95/05/0121).