Verwaltungsgerichtshof
23.01.2002
2000/04/0203
Das Feststellungsverfahren nach Paragraph 358, Absatz eins, GewO 1994 ist auch für die Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzungen für die Genehmigungspflicht der Änderung einer Betriebsanlage nach Paragraph 81, GewO 1994 gegeben sind, anwendbar.