Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.2000

Geschäftszahl

2000/04/0069

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/04/0089 E 6. Februar 1990 RS 4

Stammrechtssatz

Aus der Bestimmung des Paragraph 77, Absatz 3, GewO betreffend die Verpflichtung der Beh zur Begrenzung von Luftschadstoffen nach dem Stand der Technik ergibt sich kein subjektives Nachbarrecht.