Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.2000

Geschäftszahl

2000/04/0001

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/17/0366 B 23. September 1994 RS 4

Stammrechtssatz

Nach stRspr des VwGH ist die Feststellung der Gesetzwidrigkeit eines angefochtenen Bescheides nicht das bestimmungsgemäße Ziel des außerordentlichen Rechtsmittels der Verwaltungsgerichtshofbeschwerde, sondern (lediglich) der Weg, auf dem die Aufhebung des Bescheides erreicht wird (Hinweis B 25.9.1990, 86/04/0238; B 19.6.1990, 88/04/0068).