Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.12.2001

Geschäftszahl

2000/03/0111

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, ob das Einfangen eines im Rahmen der Durchführung eines Alkotestes entlaufenen Hundes einen entschuldbaren Notstand im Sinne des Paragraph 6, VStG darstellt.