Verwaltungsgerichtshof
07.06.2000
2000/03/0102
GRS wie VwGH E 1997/11/14 97/02/0431 1
Der Vorwurf des "Lenkens" iSd Paragraph 5, Absatz 2, StVO schließt den bloßen "Verdacht" des Lenkens in sich. Durch die diesbezügliche Änderung des Spruches des erstinstanzlichen Straferkenntnisses durch die Behörde zweiter Instanz ist der Besch nicht in seinen Verteidigungsrechten beeinträchtigt oder der Gefahr einer Doppelbestrafung ausgesetzt.