Verwaltungsgerichtshof
20.09.2000
2000/03/0074
Bei den Tatbeständen des Nichtmitführens der in Artikel eins, Absatz eins, der Verordnung (EG) Nr 3298/94 der Kommission in der Fassung der Verordnung (EG) Nr 1524/96 der Kommission genannten Unterlagen und des Nichtvorliegens derselben handelt es sich um selbstständig zu verwirklichende Tatbestände vergleiche die zu den ähnlichen Tatbeständen des Paragraph 102, Absatz 5, Litera a, - nunmehr Paragraph 14, Absatz eins, FSG 1997 - und Litera b, KFG ergangene Rechtsprechung des VwGH, etwa das E vom 24. 3. 1993, Zlen 92/03/0246, 93/03/0051). Das der Täter nicht wegen des Nichtvorlegens der entsprechenden Unterlagen verfolgt und bestraft wurde, verletzte ihn nicht in seinen Rechten.